Beitragsordnung
Mitglieder | Jahresbeiträge ab 2020 |
Erwachsene | |
Einzelpersonen | 105 Euro |
Paare | 160 Euro |
Schüler*innen/Auszubildende/Studierende | 65 Euro |
ab 18 Jahre, die sich nachweisbar in der (Berufs-) Ausbildung, dem Studium oder in einem Freiwilligen Sozialen Jahr befinden |
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Kinder und Jugendliche: bis 18 Jahre | 40 Euro |
Familien: | |
1 Elternteil + 1 Kind bis 18 Jahre (75 Euro + 40 Euro) | 115 Euro |
2 Elternteile + 1 Kind bis 18 Jahre (75 Euro + 55 Euro + 40 Euro) |
170 Euro |
jedes weitere Kind regulär | 40 Euro |
Passive Mitglieder | 20 Euro |
Gastspielgebühr pro Platzhälfte und Stunde | |
Ab 18 Jahren | 7,50 Euro |
Schüler*innen/Auszubildende/ Studierende | 5 Euro |
Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre | 2,50 Euro |
Schnupperjahr: nur für Erwachsene | 50 Euro |
1. Schüler*innen, Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende, die im Jahr der Beitragszahlung 18 Jahre werden,
der Geburtstag jedoch erst nach dem Beitragseinzugsdatum ist, müssen für das laufende Spieljahr den Beitrag von 65 Euro
leisten.
2. Die Beiträge müssen in jedem Fall für das Kalenderjahr in voller Höhe gezahlt werden. Eine Aufnahmegebühr wird nicht
erhoben.
3. Die Jahresbeiträge sind bis zum 01. April des jeweiligen Geschäftsjahres zu zahlen und werden im Bankeinzugsverfahren von
einem Bankkonto des Mitgliedes abgebucht.
4. Kündigungen sind schriftlich bis spätestens zum 01. Dezember einzureichen. Später eingereichte Gesuche verpflichten noch
zu weiterer Zahlung der vollen Beträge für das folgende Geschäftsjahr.
5. Jedes Mitglied ab 16 Jahren, das die Vereinsanlage aktiv regelmäßig nutzt (mehr als 3 Mal im Jahr), hat 6 Arbeitsstunden pro
Jahr zu leisten. Ab 70 Jahren ist das Leisten der Arbeitsstunden freiwillig. Die Arbeitsstunden können auf ein anderes Mitglied
übertragen werden. Die Arbeitsstunden können an festgelegten Terminen oder nach Bedarf abgeleistet werden. Die Arbeiten
werden vorher festgelegt. Die Vorstandsmitglieder können jederzeit auf zu leistende Aufgaben angesprochen werden. Mitgliedern
ab 18 Jahren, die die Arbeitsstunden nicht erbringen, werden zum Ende jedes Jahres 15 € pro nicht geleisteter Stunde
abgebucht. Mitgliedern zwischen 16 und 17 Jahren werden 10€ pro nicht geleisteter Stunde abgebucht. Diese Regelung gilt
unabhängig vom Beitragssatz (z.B. Schüler*in) und ist abhängig vom Alter des Mitglieds. Als Arbeitsstunden werden anerkannt:
Instandsetzungsarbeiten, Pflege der Sporteinrichtungen und der Außenanlage und Arbeiten, die in Verbindung mit
Vereinsveranstaltungen anfallen (Bewirtschaftung Osterfeuer, Turniere, Jubiläen…).
6. Erwachsene (ab 18 Jahren), die noch kein Mitglied des TCG sind, können einmalig eine Schnuppermitgliedschaft erwerben. Im
Schnupperjahr haben Schnuppermitglieder die gleichen Rechte wie aktive Mitglieder und müssen keine Arbeitsstunden leisten.
Wenn bis zum 01. Dezember keine Kündigung der Mitgliedschaft eingereicht ist, wechselt die Schnuppermitgliedschaft zum 01.
Januar automatisch in die Mitgliedschaft einer erwachsenen Einzelperson. Ein Schnupperjahr gilt nicht für ein ganzes Jahr,
sondern für eine Sommersaison bzw. ab dem Zeitpunkt des Eintritts bis zum 31. Dezember des Jahres.
Gieboldehausen, März 2023
TENNISCLUB GIEBOLDEHAUSEN E.V.
Der Vorstand